Freitag, 8. Juli 2022

Johann Peter Willebrandt


 
Johann Peter Willebrandt: Hansische Chronick, Lübeck 1748, Original aus der Bibliothek von Fabian Rose, Lübeck. – Die Titelblätter. Links: Kupferstich des Verfassers Willebrandt von Christian Fritzsch (1695-1769). Rechts: Vedute Lübecks von der Wakenitz aus, ebenfalls von Christian Fritzsch. Der Adler hält ein Schriftband mit der Aufschrift: DIE HANSISCHE HAUPTSTADT LUBEC. Auf der linken Gedenksäule im Vordergrund wird (in lateinischer Sprache) der „äußerst verdienstvolle“ Lübecker Bürgermeister Anton Köhler (1585-1657) geehrt, der an der Wiederherstellung und dem Erhalt der Hanse interessiert war und eine Chronik der Hanse für den Zeitraum von 1370-1630 verfasste.

 

Johann Peter Willebrandt (auch Willebrand), geboren am 10.9.1719 in Rostock, gestorben am 22.7.1786  in Hamburg, Jurist, war Advokat in Lübeck. 1755 wurde er vom dänischen König zum Justizrat und Mitglied des Pinnebergischen und Altonaer Oberappellationsgerichts sowie des Oberkonsistoriums in Glückstadt ernannt. Dies verpflichtete ihn, den Wohnsitz in Altona zu nehmen, wo er von 1757-1767 Polizeidirektor war. Danach arbeitete er als freier Schriftsteller in Hamburg. Seine Hansische Chronick, aus beglaubten Nachrichten zusammen getragen, Lübeck 1748 ist durchaus als sein Hauptwerk anzusehen.

Über die Lübecker Straße Fünfhausen wird darin wie folgt berichtet:

Die Stadt Lübeck (hatte) das Unglück, daß sie an. 1209. durch eine gewaltige Feuers-Brunst vernichtet wurde, und hält man zwar insgemein dafür, daß in dem damahligen grossen Brande nur fünf Häuser sollen unversehret geblieben seyn, davon die Gasse, neben St. Marien=Kirchhofe, so von der Mengstrasse nach der Beckergrube hinabführet, den Nahmen Vyffhusen oder Funfhausen, soll bekommen haben, wie davon auch folgende alte Verse zeugen:

Anno milleno, ducenteno quoque nono,

In Viti festo, Lubek perit igne molesto;

Quinque tamen aedes remanserunt ibi stantes.

Allein, die gemeine Sage von den überbliebenen fünf Häusern hat nicht allzu festen Grund, sintemahl der Nahme Vyfhusen lange vor an. 1209. schon zu Lübeck bekannt, und bereits im XII. Seculo ein vornehmer Geschlechts-Nahme gewesen ist. Denn an.1188. hat daselbst zu Rath gesessen Hermannus de Vyfhusen, und in eben solcher Würde hat sich an. 1190 Wolterius de Vyfhusen befunden. Dass wir nicht gedencken Hrn. Thomae de Vyfhusen, welcher an. 1200 gelebt, und dessen Haus an. 1242 an Nicolaum de quinque domibus, Vromoldi Schwieger=Sohn, gekommen ist. Da nun solchergestalt der Nahme Vyfhusen lange vor dem angeregten grossen Brande schon zu Lübeck im Gebrauch gewesen; so kann er nicht bey der Gelegenheit allererst entstanden seyn, sondern es muß albereits vorher, entweder die Strasse Vyfhusen dem Geschlechte, oder das Geschlecht der Strasse solchen Nahmen ertheilet haben. Ja vielleicht ist die hiesige Strasse, die schon lange Vyfhusen geheissen, in dem grossen Brande unversehret geblieben, und daher obgedachte Tradition entstanden.   

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